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Riester-Rente (Zulagenrente)


Staatliche Förderung durch Zulagen und Steuervorteile


Die sogenannte Riester-Rente (Zulagenrente) ist ein wichtiger Baustein in der staatlichen Förderung der privaten Altersvorsorge. Während die Rürup-Rente vor allem steuerlich gefördert wird, stützt sich die Riester-Förderung insbesondere auf Zulagen und wendet sich bevorzugt an Arbeitnehmer als auch kinderreiche Familien. Somit empfiehlt es sich nahezu immer, mit dem Abschluss eines förderungswürdigen Riester-Vertrages ein zusätzliches Standbein für die eigene Altersvorsorge aufzubauen.

Mit einem Riester-Vertrag machen Sie wegen der staatlichen Förderung sogar dann Gewinn, wenn die Anlage keinerlei Erträge erwirtschaftet, denn mindestens die Einzahlungen und die staatlichen Zulagen sind für die Auszahlung garantiert. Berufsanfänger bis zum Alter von 25 Jahren erhalten zusätzlich eine einmalige Startzulage von 200 Euro.

Änderungen in der Riester-Rente 2018

Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurden auch zur Riesterrente 2018 einige Änderungen beschlossen.

Ab Januar 2018 erhöht sich die staatliche Förderung bei der Riester-Rente. Die Grundzulage steigt von 154 Euro auf 175 Euro. Die Kinderzulage ändert sich nicht. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhalten Riester-Sparer zusätzlich 300 Euro pro Jahr und für jedes kindergeldberechtigte Kind, das davor geboren wurde, 185 Euro pro Jahr.


Anspruch auf die Förderung haben generell alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.

-  Arbeitnehmer
-  Beamte
-  Wehr- und Zivildienstleistende
-  Beschäftigte im öffentlichen Dienst
-  Eltern im Erziehungsurlaub
-  Freiwillig gesetzliche Rentenversicherte
-  Arbeitlose
-  Pflichtversicherte Selbstständige in der gesetzlichen Rentenversicherung
-  Hausfrauen
-  Erwerbsgeminderte

Gerade für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen und kinderreichen Familien ist die Riester-Rente besonders empfehlenswert, denn in Relation zu den selbst eingezahlten Sparleistungen sind die staatlichen Vergünstigungen prozentual sehr hoch. Für Selbstständige und Freiberufler ist ein Riester-Vertrag nur bedingt geeignet, denn diese Berufsgruppen können nur unter bestimmten Voraussetzungen eine staatliche Förderung erhalten.

Vorteile der Riester-Rente:

-  Lebenslang garantierte Rente
-  Dauerzulageantrag
-  Hartz-IV-Schutz
-  Teilkapitalisierung möglich
-  Schließung der Versorgungslücke
-  Steuerersparnis


Sie haben Fragen zur Riester-Rente oder wünschen eine Beratung zu einer schon bestehenden? Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu diesem interessanten und wichtigen Thema zur Verfügung.


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