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Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)


Alle Krankenkassen sind gleich? Keineswegs!


[block|Grundsätzlich sind die Leistungen der Krankenkassen gesetzlich geregelt und somit etwa 95% gleich. Darüber hinaus bieten die Kassen jedoch freiwillige Zusatzleistungen an, die über den gesetzlichen Leistungskatalog hinausgehen. Diese Zusatzleistungen unterscheiden sich von Kasse zu Kasse. So bieten einige Kassen zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen oder leisten für Behandlungen der Alternativmedizin. Andere zahlen ihren Mitgliedern bspw. einen Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung.

Seit Anfang 2015 können die Krankenkassen einen prozentualen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Dieser ist zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent zu zahlen. Im Jahr 2021 liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag bei 1,3 Prozent. Dabei gilt: Kassen, die gut wirtschaften, kommen mit geringeren Beiträgen aus.

Jeder, der gesetzlich krankenversichert ist, kann alle 12 Monate seine Krankenkasse wechseln. Dieses Wechselrecht sollten Sie nutzen! Denn die Kassen unterscheiden sich mittlerweile erheblich in ihren Beiträgen und freiwilligen Zusatzleistungen.


Sie haben Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung oder wünschen eine Beratung zu einer schon bestehenden? Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu diesem interessanten und wichtigen Thema zur Verfügung.


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