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Maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Ihr Auto


Das Wichtigste im Überblick


Der Halter eines Kraftfahrzeuges ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zur Versicherung seines Kfz verpflichtet. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt Kontrahierungszwang. Dies bedeutet, das Versicherungsunternehmen muss grundsätzlich einen Antrag auf Erteilung einer Kfz-Haftpflichtversicherung bestätigen und darf nur unter bestimmten Bedingungen die Vertragsannahme verweigern. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für den Halter eine "Muss-Versicherung". So wird ein Fahrzeug nur zugelassen, wenn die erforderliche Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) als Nachweis für die Kfz- Haftpflichtversicherung der Zulassungsstelle vorliegt.

Kfz-Schutzbrief

Optional zur Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Kfz-Schutzbrief hinzu gewählt werden. Durch den Kfz-Schutzbrief werden in der Regel angefallene Kosten für Pannenhilfsdienst, (Abschleppkosten zur nächsten Werkstatt) Bergungsdienst und Ausgaben für die Heimreise oder Weiterreise mit anderen Verkehrsmitteln bei Diebstahl oder Totalschaden, Rücktransport von Versicherten bei Krankheit, Verletzung oder im Todesfall gedeckt. Ohne Aufpreis sind neben dem Versicherungsnehmer auch alle weiteren Insassen versichert. Die Kfz-Schutzbrief-Versicherung umfasst außerdem Gepäckanhänger und Wohnwagen. Die Leistungen gelten zum größten Teil auch im europäischen Ausland.

Fahrerschutz

Die Fahrerschutz-Versicherung ist die perfekte Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung, sozusagen die Vollkasko für den Fahrer. Bei einem selbst- oder mitverschuldeten Unfall haben alle Insassen Ihres versicherten Fahrzeuges Anspruch auf Entschädigung aus der Kfz-Haftpflichtversicherung, außer dem Fahrer; der ist nicht genügend abgesichert. Durch die Fahrerschutz-Versicherung ist der berechtigte Kraftfahrer des versicherten Pkws, Campingfahrzeugs oder Lieferwagen abgesichert. Wird vom Fahrer ein Unfall allein oder mitverschuldet, richtet sich die Leistungshöhe und der Leistungsumfang der Versicherung nach dem entstandenen Personenschaden am Fahrer.

Auslandschutz

Der Auslandschutz kann als Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung für einen Pkw oder ein Wohnmobil vereinbart werden. Wer im Ausland unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, muss mit erheblich geringeren Entschädigungen bei Personen- und Sachschäden als in Deutschland rechnen. Auch das Schmerzensgeld ist meist deutlich geringer und die Kosten für Mietwagen, Nutzungsausfall, Sachverständigengutachten oder einen Anwalt werden oft überhaupt nicht ersetzt. Denn für den Schadenersatz ist das nationale Recht am Unfallort maßgeblich. Dazu kommen oft sprachliche Probleme, unbekannte Rechtsverhältnisse und langwierige Auseinandersetzungen wegen der Schadenersatzansprüche. Der Auslandschutz der deckt in der Regel die Versicherungslücken ab, die durch unverschuldete Unfälle im Ausland entstehen. Er ersetzt Personen- und Sachschäden so, als ob der ausländische Unfallverursacher ebenfalls bei dem eigenen Versicherer haftpflichtversichert wäre – nach deutschem Recht und deutschen Standards.

Kaskoversicherung

Zur Kraftfahrtversicherung gehören auch die Fahrzeugversicherungen (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung). Durch die Kaskoversicherungen werden Schäden am eigenen Auto versichert.

Die Vollkaskoversicherung kommt für Schäden am eigenen Kraftfahrzeug auf und schließt generell die Teilkaskoversicherung mit ein. So sind in der Vollkaskoversicherung zusätzlich Unfallschäden und Vandalismusschäden mitversichert. Die Vollkaskoversicherung kommt somit auch für Schäden am eigenen Auto auf, wenn man selbst einen Unfall verursacht hat, der Unfallgegener Fahrerflucht begeht oder fremde Personen das eigene Auto mutwillig beschädigen. Eine Vollkaskoversicherung ist zwar teurer als eine Teilkaskoversicherung, wegen der weitaus höheren Schadensabdeckung jedoch sinnvoll bei  jüngeren und insbesondere bei neuen Fahrzeugen.

Die Teilkasko leistet bei Schäden am eigenen Fahrzeug, die durch äußere Einwirkungen entstehen. Dazu zählen: Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag, Glasbruch, Wild- und Marderschäden. Sie ist interessant für ältere Autos, bei denen eine Vollkasko nicht mehr infrage kommt.

GAP-Deckung

Die GAP-Deckung ist eine zusätzliche Versicherungsleistung für Leasingfahrzeuge sowie für finanzierte Fahrzeuge, die in der Kaskoversicherungen optional vereinbart werden kann und  ersetzt bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines Totalschadens oder bei Diebstahl die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges und seinem Abrechnungswert laut Leasing- bzw.Kreditvertrag. Diese Differenz kann bei Fahrzeugen der Mittelklasse leicht bei einigen Tausend Euro liegen und muss vom Versicherungsnehmer übernommen werden, sofern in seinem Vertrag keine GAP-Deckung eingeschlossen ist.


Insassen-Unfall-Versicherung

Die Insassen-Unfallversicherungen bietet Versicherungsschutz für alle Insassen des versicherten Fahrzeugs mit Ausnahme von Berufsfahrern und leistet entsprechende Versicherungssummen bei Invalidität oder Tod von Fahrzeuginsassen infolge eines Unfalls.



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