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Berufsunfähigkeit


Die unterschätzte Gefahr


Jeder vierte Bundesbürger kann aus gesundheitlichen Gründen seinen Beruf nicht bis zur Altersrente ausüben. Mit dem Verlust der Arbeitskraft fehlt jedoch die Existenzgrundlage. Jetzt sind Sie auf die Unterstützung des Staates angewiesen. Was der in solch einem Fall zahlt, reicht jedoch kaum, um die Existenz zu sichern. Eine private Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist deshalb notwendig.

Rente nur bei Erwerbsunfähigkeit

Die häufigsten Ursachen für eine Berufsunfähigkeit sind psychische Erkrankungen, Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Schäden am Bewegungsapparat. Besonders körperlich oder seelisch belastende Tätigkeiten, wie die des Fliesenlegers, Krankenpflegers oder auch Lehrers, bergen deshalb das Risiko der Berufsunfähigkeit.
Dennoch hat der Staat seine Leistungen zum 01. Januar 2001 stark gekürzt. So erhalten nach 1961 Geborene überhaupt keine Berufsunfähigkeitsrente im bisherigen Sinne mehr. Im Gegenzug wurde die zweistufige Erwerbsminderungsrente eingeführt. Dies bedeutet, dass nur für Personen, die vor 1961 geboren wurden, Anspruch auf eine Berufsunfähigkeitsrente besteht. Diese Rente heißt jetzt "Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit". Anspruch darauf hat, wer in seinem bisherigen Beruf nicht mehr oder nur noch weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kann.

Berufsunfähigkeit ist keine Erwerbsunfähigkeit

Wird ein nach 1961 Geborener berufsunfähig, verweist der Staat auf andere Berufe, bevor er eine Rente zahlt. Ein Fliesenleger, der seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, ist berufsunfähig aber nicht erwerbsunfähig. Für den Staat wäre das noch kein Grund eine Rente zu zahlen, da der Betroffene ja bspw. noch als Verkäufer arbeiten könnte.

Voller Rentensatz in seltenen Fällen

Je nachdem, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können, erhalten Sie eine Rente wegen teilweiser oder voller Erwerbsminderung. Nur, wer weniger als drei Stunden in einem beliebigen Beruf arbeiten kann, hat Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente.

Das bedeutet für Sie: Bei einer vollen Rente aufgrund Erwerbsunfähigkeit erhalten Sie vom Staat um die 34 % des vorherigen Bruttoverdienstes. Bei teilweiser Erwerbsminderung den halben Satz von etwa 17 % !

Private Berufsunfähigkeitsversicherung sichert Existenz

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt die Lücke zwischen Ihrem bisherigen Einkommen und der staatlichen Erwerbsminderungsrente. Der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist besonders wichtig für junge Leute, da diese oft noch keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente haben.


Sie haben Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung oder wünschen eine Beratung zu einer schon bestehenden? Gerne stehe ich Ihnen für alle Fragen zu diesem interessanten und wichtigen Thema zur Verfügung.


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